Während des Frühjahrstreffens vom GB-Vorstand in Braunfels wurde im Bundestag am 12.4. dieses Gesetz mit deutlicher Mehrheit entschieden. Wir haben unsere Trauer über diese Entscheidung vor Gott gebracht. und in knapper Aussprache die folgenden Positionen ausgedrückt:
Uns führt dieses Gesetz in große Sorge – um betroffene Menschen, besonders Jugendliche , die mit diesen Möglichkeiten (irreversible) Veränderungen an Körper, Hormonhaushalt und Seele vornehmen lassen können.
Dies ist nun ein neues Aufgabenfeld für uns Christen, uns um die verletzten Seelen derer zu kümmern, die diese Entscheidung bereuen – aber diejenigen seelsorgerlich zu betreuen, die mit ihrem Körper nicht einverstanden sind. Wir sehen es als Aufgabe (nicht nur von uns, sondern von der gesamten Gesellschaft, gerade Jugendliche in ihrer Identität zu bestärken, statt sie zu verunsichern.
Zudem haben wir ernsthafte Sorgen, dass Frauen in Schutzräumen (Garderoben, Saunen …) nicht mehr so sicher sind, wie sie sein sollten.
Dies ist erneut eine politische Entscheidung, wo gegen die Statements von Fachleuten und Frauenverbänden eine Ideologie durchgesetzt wurde. Es besteht auch die Gefahr, dass gegen den Willen der Eltern schwerwiegende medizinische Eingriffe geschehen können und diese in ihren Rechten beschnitten werden.
Der Vorstand sieht diese Abstimmung als eine falsche Entscheidung, wieder als eine weitere Entfernung vom Wort Gottes. Zudem wurden solche Gesetze in anderen Ländern bereits mit schlechten Erfahrungen teilweise zurückgenommen. Wir bitten Gott um die Gnade, seine Ordnungen unter uns Menschen wieder herzustellen. Zu diesen Ordnungen gehört auch, das eigene Geschlecht, wo immer möglich, als Gabe für den eigenen Lebensweg zu akzeptieren.
Aktualisierung vom 15.8.24: Die UNO hat dieses deutsche Gesetz massiver Kritik unterzogen!
9 Kommentare zu „Selbstbestimmungsgesetz: Sorge beim Vorstandstreffen des GB“
Dem kann ich nur Zustimmen. Das Deutsche Volk hat sich im Jahre 2021 eine in Teilen von Gott und dessen Ordnungen losgelöste Regierung mit hunderten von woken Volksvertretern gewählt. Auch in christlich evangelikalen Kreisen wurde diese Zeitenwende herbeigesehnt. Nun bekommen wir, was bereits in den 60er Jahren gesät wurde und sich in allen Lebensbereichen und Institutionen ausgebreitet hat – eine antichristliche Ideologie.
Es kommt nicht von ungefähr, dass im gleichen antichristlichen Zeitgeist der Ampelpolitik der nächste Angriff bereits in der Tür steht – die Abschaffung des §218 und damit jeglicher Menschenwürde. Jeder sollte sich gut überlegen, wo er bei einer Bundestagswahl ein Kreuzchen machen würde.
Ich kann hierzu nur das Video und Einordnung von Ulrich Parzany empfehlen
https://youtu.be/gHrI0T9gaIA?si=_E6swI90XMA7DEAV
In Bezug auf die beiden Texte möchte ich (heute, eingedenk John Wesleys *17.06. :-/) als Queer betroffene Person antworten.
Mein persönliches Empfinden ist mit meinem biologisch zugewiesenen Geschlecht in vielen Themenpunkten nicht kompatibel (soweit man bestimmte Kategorisierungen zugrunde legt). Die medizinische Hypothese für diese Nicht-Kompatibilität möchte ich hier nicht näher ausführen.
In mir wurde unverschuldet etwas angelegt, was nicht stimmig ist und es ist meines Erachtens nur ehrlich zu benennen, dass ich mich mit meinem biologischen Geschlecht nicht komplett identifizieren kann.
Zu meinem Gott darf ich kommen, so wie ICH bin (vgl. EmK Gesangbuch 282, Bodo Hoppe 1970) – vor meinem Gott und vor mir möchte ich authentisch und aufrecht durch dieses Leben gehen.
Ich darf/muss diese Diskrepanz benennen sowie lernen damit umzugehen. Aus meiner Sicht darf/muss ich diese Gegebenheit nicht verdrängen und auch keine „Ideologie“ (?) für meine Widersprüche verantwortlich machen. Vielmehr hilft mir, neben der wissenschaftlichen „Trans-Queer-Forschung“, welche u.a. das „neue“ „Selbstbestimmungsgesetz“ konstruktiv unterstützt hat (vgl. Information aus Fachkreis), ein aufrichtiger Umgang mit mir selbst – gegenüber „meinem“ Gott/Christus – gegenüber meinen Mitmenschen.
Das zuletzt gültige „Transsexuellen-Gesetz“ war für Betroffene (laut Erfahrungswissen betroffener Personen) in vielerlei Hinsicht bisher eine Qual und z.B. die damit verbundenen Befragungen unvereinbar mit unterschiedlichen Merkmalen von Menschenwürde.
Mit dem „neuen“ „Selbstbestimmungsgesetz“ ist aus meinem Blickwinkel den Betroffenen u.a. jeweils mehr Würde & Respekt gewährt (vgl. Bundesministerium der Justiz bzw. für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der BRD).
Ich sehe mit der Einführung des ab August 2024 (bzw. 01.11.2024) gültigen „Selbstbestimmungsgesetzes“ „keine Entfernung/keine Loslösung“ von Gott (vgl. Positionspapier/vgl. F. Mohrmann) – von unserer frohen Botschaft von Jesus Christus, denn, aus meiner Perspektive war Jesus, bei allem Respekt gegenüber Gottes Ordnungen, nicht bei einer „dogmatischen Ordnung“ (Gesetzlichkeit?), sondern bei den Leidenden, bei den Ausgeschlossenen,… bei aller Achtung von Regeln letztlich stets „beim Mensch“ in seiner Vielfalt, wenn die jeweilige Situation ihn „angejammert“ hat (vgl. Neues Testament).
„Trans- bzw. Queer (Omni/Pan/Non-Binary/…)-Menschen“ sind unverschuldet mit ihrer Realität konfrontiert und in meiner Wahrnehmung in ihrem Alltag oft (noch) stigmatisiert, ausgegrenzt, benachteiligt, verletzt,… ausgerechnet in der christlichen Gemeinschaft der Nächstenliebe soll für die genannten Betroffenen kein Raum sein? Als angenommener geliebter Teil von Gottes Ordnung!?!
Ich bin dankbar, dass ich in meiner jeweiligen EmK-Gemeinde immer angenommen wurde und auch bei unseren jeweiligen Kirchenleitungen jederzeit Offenheit/Achtsamkeit/… erfahren habe. Danke! Ich werde als Mensch, als Persönlichkeit gesehen und darf im Posaunenchor glücklich „mein“ „SOLI DEO GLORIA“ (u.a. vgl. J. S. Bach) spielen. Danke!
Es grüßt ganz herzlich
„Chris“
PS: Die Gefahr, „dass gegen den Willen der Eltern schwerwiegende medizinische Eingriffe geschehen können“ (siehe Positionspapier) sehe ich nicht.
Bitte Sachverhalte richtig wiedergeben! Es gilt aktuell bzw. nach wie vor:
„Für Minderjährige bis 14 Jahre oder bei Geschäftsunfähigkeit des Minderjährigen geben die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt ab.
Ab 14 Jahren geben die Minderjährigen die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ab. Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl – wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht – die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen.
(…)
Über geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen entscheiden weiterhin die Betroffenen zusammen mit ihren Ärzt*innen anhand bestehender fachärztlicher Leitlinien“. (Bundesministerium der Justiz bzw. für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der BRD/Häufig gestellte Fragen).
Vgl. auch:
„Das Selbstbestimmungsgesetz ändert nichts an der bestehenden Praxis in Frauenschutzräumen“ (Bundesministerium der Justiz bzw. für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der BRD/Häufig gestellte Fragen).
Hallo Chris,
Ich kann mich Deinen Worten nur anschließen!
Hallo Chris,
Vielen Dank für dieses Statement. Ich schließe mich gerne Deinen Worten an.
Nonni
Hallo Chris,
ich würde mal sagen, die Gegenwart hat deine Theorien bereits überholt. Wir sehen, dass Frauenschutzräume aufgekündigt werden sollen per Gerichtsverfahren und dass sogar der Staat (in Form von Fr. Atamann – Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes) außerhalb der Gerichtsbarkeit versucht Einfluss über Einschüchterung zu nehmen.
Du hast recht, unser Herr Jesus Christus hatte keine Berührungsängste zu Menschen generell und hat sich jedem angenommen.
Allerdings hat er immer wieder Sünde klar benannt (Frau am Brunnen, Ehebrecherin, Pharisäer und Schriftgelehrten, …) und den Menschen aufgetragen die Sünde zu hassen. Du sagst nun, Gott hat bei dir einen Fehler begangen und nun muss er damit zurecht kommen und deinen Willen annehmen? Das ist ein komisches Verständnis bzgl. der Rolle zwischen Schöpfer und Geschöpfe.
Beste Grüße,
Frank
Hallo Herr Mohrmann,
es ist nicht die Theorie von Chris, sondern das neue Selbstbestimmungsgesetz. Es wird auch nicht in von der Gegenwart überholt! Dass über Gesetze diskutiert wird und vielleicht an manchen Stellen nachjustiert wird, ist in einer Demokratie eine normale Vorgehensweise. Belege über Einschüchterungsversuche von Frau Atamann sind mir nicht bekannt, Sie können mir aber disbezüglich sicherlich einen Link nennen. So weit ich weiß, stellt Frau Atamann zunehmende Diskriminierung von Minderheiten im allgemeinen fest. Darunter auch die zunehmende Diskriminierung von queeren Menschen.
Chris hat auch in ihrem/seinem Statement nie gesagt, dass Gott bei ihr einen Fehler begangen hat. Sie/Er hat auch nie gesagt, dass Gott damit zurecht kommen muss und Chris Willen annehmen muss. (Warum Sie an diesen Satz ein Fragezeichen setzen, erschließt sich mir weder grammatikalisch noch inhaltlich). Chris hat geschrieben „vor meinen Gott darf ich kommen, so wie ich bin“ in einem aufrichtiger Umgang mit mir und vor Gott/Christus!
Zu Ihren Beispiel der Frau am Brunnen: Christus setzt sich zu einer Frau, zu der sich niemand sonst setzt. Er hört zu und setzt sich über Konventionen hinweg. In der ganzen Bibelstelle kommt nicht einmal das Wort „Sünde“ vor. Und ganz zum Schluss ist es diese Frau, die die anderen ruft „Kommt mit, ich habe einen Mann getroffen, der alles von mir weiß. Vielleicht ist er der Messias!“
Das finde ich an Chrisus so beeindruckend und wir Menschen können uns daran ein Beispiel nehmen: Hinsetzen, Zuhören, Kennenlernen und nicht von „oben herab“ zu (ver-)urteilen und Menschen in Schubladen zu stecken.
Freundliche Grüße
Nonni
Sorry ein Tippfehler: Es soll natürlich heißen: Darunter auch die zunehmende Diskriminierung AN queeren Menschen
Lieber Frank Mohrmann,
ich habe nie behauptet, dass Gott bezüglich meiner Identität einen Fehler gemacht hat!
Ich habe auch nicht geschrieben, dass es mein Wille ist, queer zu sein!
Meine Aussage hinsichtlich der Stellungnahme des Gemeinschaftsbundes zum Selbstbestimmungsgesetz vom 13.04.2024 (vgl. v.a. die letzten zwei Sätze) ist, dass ich mich ehrlich dieser unverschuldeten Tatsache des „queer-Seins“ stellen muss, ohne dabei – aus meiner Sicht – aus Gottes Ordnungen zu „fallen“.
Was ist Gottes Ordnung?
In Gottes Schöpfung gibt es zum Beispiel Tiere, die ihr Geschlecht wechseln – auch diese Begebenheit gehört zu Gottes Ordnungen; wir dürfen wahrnehmen, dass Gottes Schöpfung – Gottes Menschheitsfamilie vielfältig und bunt ist (inklusive einer Mehrheit der Menschen, die sich jeweils mit ihrer vorwiegend vorliegenden Männlichkeit/Weiblichkeit identifizieren kann, inklusive z.B. physikalischer Gesetze mit teils für uns unerklärlichen Ausnahmen, inklusive…) und uns bewusst machen, dass wir in unserer unvollkommenen irdischen Begrenztheit letztlich Gottes Größe (auch Gottes Ordnungen) nur begrenzt erfassen können.
Menschen in irgendeinem vermeintlichen „Anders-Sein“ außerhalb Gottes Ordnungen zu verorten, oder sogar ein DADURCH von Sünde (was ist Sünde?)-behaftetes-Dasein zu zusprechen, falls dies der Fall sein sollte, ist diese Lesart meines Erachtens anmaßend und verletzend. Dieses – aus meiner Perspektive – dann „menschliche Sortieren“ ist für mich nicht mit Gottes unendlicher Liebe in Christus vereinbar, aus meinem Blick, auch nicht mit der Kirchenordnung bzw. den Sozialen Grundsätzen „unserer“ ev.-meth. Kirche.
Liebe Grüße,
Chris
PS: @Nonni, danke!
Die Argumentation, die hier vorgetragen wird, kann ich nicht nachvollziehen. Wie soll ich mir eine Liebe vorstellen, die von mir vor allem will, dass ich mich verändere? An solchen Vorstellungen scheitern reihenweise Paarbeziehungen. Liebe gilt mir als Person. Sie beinhaltet immer ein „Trotzdem“ oder „Obwohl“. Das hat damit zu tun, dass ich nicht perfekt bin. Das gilt für jeden Menschen, völlig unabhängig, wie er oder sie gepolt ist. Und für Queere Menschen bezieht sich das „Obwohl“ nicht auf ihr Queersein, weil das ihre Persönlichkeit ist, so wie meine eine andere ist. Was soll ich bitte mit einer „Liebe“ anfangen, die für mich nicht konkret erfahrbar ist, indem es einen Ort gibt, an dem ich – wie ich bin – angenommen, wahrgenommen und willkommen bin? z.b. den Platz am Tisch des Herrn, an dem ich immer wieder von der Zuwendung zu mir überwältigt bin.