Da schuf Gott den Menschen nach seinem Bild, er schuf ihn als sein Ebenbild, als Mann und Frau schuf er sie. 1Mo 1,27
Aber Gott hat die Menschen von Anfang an als Mann und Frau geschaffen. Mk 10,6
Das „Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft“ (siehe unten) hat HIER (externer Link) eine profunde Bewertung der derzeitigen Gesetzesinitiative vorgelegt. Der Bundesrat möchte lt. Beschluss vom 26.9.25 folgendes erreichen:
Neben dem allgemeinen Gleichheitssatz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ enthält Artikel 3 des Grundgesetzes eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote. So darf beispielsweise niemand wegen seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Herkunft oder seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Der Bundesrat schlägt nun vor, diesen Katalog um das Diskriminierungsmerkmal der sexuellen Identität zu erweitern.
Die Ärztin Dr. Christl. R.Vonholdt vom genannten Institut hat im oben genannten, sehr lesenswerten Dokument einige Fragen aufgelistet, die sie in Zusammenhang mit diesem Gesetzesvorhaben bewegen.
Sie beschreibt zunächst, dass es sich bei dieser „Identität“ im Gegensatz zum „Geschlecht“ (das steht schon als Nicht-Diskriminierungsfaktor im Gesetz) um eine subjektive Bewertung des eigenen geschlechtlichen Zustands handelt – und dass es sehr schwierig ist, dies in einem Gesetzestext festzuschreiben. So kommt sie zu dem Schluss: „Es gibt keinen Grund, verschiedenes subjektives Begehren und persönliche sexuelle Verhaltensweisen grundgesetzlich unter Schutz zu stellen“.
Zudem besteht auch die Gefahr, dass z.B. jemand Pädophilie als seine sexuelle Identität festlegt oder Bi- und Gruppensexualitiät und die Gesellschaft dies (irgendwann) akzeptieren muss. Wenn das denn im Grundgesetz steht, müssten dann folgerichtig auch alle diese Lebensformen „Familien“ und „Ehen“ gründen dürfen.
Es wird eine große, gewollte Verunsicherung eintreten, so dass noch mehr als jetzt schon Kinder im Kindergarten nach ihrer „sexuellen Identität“ gefragt und in ihre herausgefordert werden – „Orientierungslosigkeit der Jugend“ ist dann die Folge.
Schließlich wird es für den Rest der Gesellschaft sehr schwierig, dies akzeptieren zu müssen. Wenn wir als Christen dann auf genau zwei solcher Identitäten (Geschlechter) beharren, haben wir das Grundgesetz gegen uns.
So schließt Frau Dr. Vonholdt mit dem folgenden Satz den sorgfältig mit Quellen belegten wissenschaftlichen Beitrag:
Aufgrund der dargelegten Bedenken ist eine Erweiterung des GG um das Merkmal „sexuelle Identität“ abzulehnen.
* Hinweis zum Institut: Das DIJG ist das Studienzentrum der ökumenischen Kommunität „Offensive Junger Christen – OJC e.V.“, im englischen Sprachraum als „The Reichenberg Fellowship“ bekannt. Die OJC ist eine ökumenische Kommunität in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Fachverband im Diakonischen Werk der EKD. Das Institut wurde 1969 gegründet.
