Gemeinden sind Teil des Gemeinschaftsbundes

Am 27. und 28.8. 2021 hat sich der Vorstand des GB in Braunfels getroffen. In dieser sehr intensiven Zeit von Gebet und Beratung ging es auch noch einmal um das Thema „Gemeinde-Eintritte“ in den GB. Nachdem die SJK einen Antrag an die Zentralkonferenz 2022 verabschiedet hatte, dass diese keine Gemeinde-Eintritte ermöglichen sollte, flackert die Diskussion über dieses Thema immer wieder auf. Wir als Vorstand des GB sehen einerseits nach wie vor die absolute Notwendigkeit, beim Beschluss des Runden Tisches (mit Gemeindeeintritten) zu bleiben – sehen jetzt aber gerade keinen Handlungsbedarf, weil die derzeitige Rechtslage in der Kirche einen Beitritt von Gemeinden nach wie vor erlaubt. Inzwischen sind auch weitere Gemeinden beigetreten.

Diese Gedanken wurden von Pastor Andreas Hertig (Bild) bei der OJK 2021 bekräftigt. Wir geben es hier im Wortlaut weiter:

„Die EmK versteht sich als eine Kirche der Vielfalt, die nicht auf ein bestimmtes Verständnis der biblischen Botschaft festgelegt ist, sondern weiten Raum für unterschiedliche Auffassungen auf dem Boden einer gemeinsamen Basis geben möchte. Die Theologischen Grundsätze des Gemeinschaftsbundes verstehen sich als eine dieser Stimmen in der Vielfalt von Stimmen in unserer Kirche. Da sie sich als eine Sicht des Glaubens im Gesamten unserer Kirche verorten, ist es folgerichtig, dass sich auch Gemeinden dieser Sicht anschließen können. Die Vielfalt der Kirche darf sich nicht nur individuell, sondern muss sich auch auf Gemeindeebene widerspiegeln.

Der Gemeinschaftsbund ist keine Sammlung von einzelnen Gleichgesinnten, sondern die Eröffnung eines Lebens-„Raumes“ in unserer Kirche für Geschwister mit bestimmten theologischen Überzeugungen, der als solcher auch für Gemeinden offen ist. So ist er vom Runden Tisch entwickelt und vom Kirchenvorstand befürwortet worden. Die Verweigerung der Mitgliedschaft von Gemeinden würde diesen Raum bis zur Unkenntlichkeit entstellen.

Genauso wie Gemeinden, die mehrheitlich die Öffnung der Kirchenordnung befürworten, diese Überzeugung leben können, sollte unsere Toleranz so weit gehen, dass diese geistliche Heimat in der Ortsgemeinde auch Gemeinden mit einer konservativen Glaubensfarbe in unserer Kirche leben dürfen. Alles andere wäre eine Diskriminierung dieser Gemeinden und das deutliche Signal, dass man sie nicht wirklich als eine Bereicherung ansieht und in unserer Kirche halten möchte.

5 Kommentare zu „Gemeinden sind Teil des Gemeinschaftsbundes“

  1. Wo denn etwa haben sich Gemeinden, „die mehrheitlich die Öffnung der Kirchenordnng befürworten,“ in einem Bund innerhalb der Emk zusammengeschlossen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass du dir das wiklich wünschst. Lieber Andreas, da hast du dir einen Pappkameraden aufgebaut.

  2. Lieber Hartmut! Es war am Runden Tisch ernsthaft als Option im Gespräch, dass sich neben dem Gemeinschaftsbund auch ein „liberaler“ Gemeindebund gründet. Dafür sah jedoch niemand die Notwendigkeit, weil seit dem grundsätzlichen Beschluss des deutschen Kirchenvorstandes vom März 2019 klar war, dass grundsätzlich die Ordnung der Kirche in den strittigen Fragen geöffnet wird.
    Die Vielfalt in unserer Kirche ist groß und wird oft gepriesen – auch wir im Gemeinschaftsbund sind ein Teil davon, der die Kirche bereichert!

  3. Lieber Andreas,
    jetzt erst habe ich auch in diese Kommentarseite geschaut, nachdem ich in einer anderen meinen Kommentar schrieb. Ich bin sehr irritiert, wenn ich hier lese, dass Du „von einer Bereicherung“ sprichst, die durch den Gemeindebund für die Kirche ein Toleranzangebot sein soll und dass tatsächlich eine verschiedene Qualifikation von einerseits liberalen und andererseits konservativen Gemeinden nach der Überzeugung des Runden Tisches und nach Deiner Überzeugung diese Bereicherung darstellen soll. Selbstverständlich leben in jeder Gemeinde und in jeder Kirche sowieso sehr unterschiedlich geprägte Menschen miteinander im christlichen Glauben verbunden. Diese Unterschiede nun so zu sortieren, dass geradezu eine Art Bekenntnis entsteht entweder zum so genannten konservativen oder zum so genannten liberalen Glauben würde bedeuten, dass ein gemeinsames Bekenntnis zu Christus, dem Erlöser, zur untergeordneten Wahrheit degradiert würde. Übergeordnet wäre dann die unterschiedliche Haltung zur Frage der Homosexualität. Diese unterschiedliche Haltung hätte dann gemeindegründende und kirchentrennende Funktion. Entspricht das dem Evangelium, das vor allem in der paulinischen Theologie „Verpflichtung für uns alle“ genannt wird?
    Mit brüderlichem Gruß
    Herbert Uhlmann

    1. Lieber Herbert!
      Als wir am Runden Tisch gerungen haben um den weiteren Weg der EmK in Deutschland haben wir alle festgestellt: Die strittigen Fragen sind keine Bekenntnisfragen, deshalb wollen wir ja zusammen bleiben und versuchen, diesen Weg miteinander zu gehen, der für alle Neuland ist. Es wurde deutlich im Diskussionsprozess: Es ist für alle eine gewichtige theologische Sachfrage. Die einen halten es für richtig und dringend geboten, endlich die Ordnung zu öffnen für die Segnung homosexueller Paare, die anderen können dies aufgrund ihrer biblischen Erkenntnis nicht mittragen und möchten am bisherigen Eheverständnis festhalten.
      Durch den wegweisenden Beschluss des deutschen Kirchenvorstandes im März 2019, als unmittelbare Reaktion auf den Generalkonferenz-Beschluss, wurde deutlich, dass die Öffnung der Kirche unbedingt gewollt ist und kommen wird. Dieser Beschluss wurde ohne eine Befragung der Basis gefasst und im vollen Bewusstsein, dass dies eine starke Reaktion auslösen wird bei denen, die dies aus Gewissensgründen nicht mittragen können. Daran siehst du, wie wichtig die Sache denen ist, die in diesen Fragen eine liberale Sicht haben. Wenn dieses neue Eheverständnis in der Kirche auf diesem Wege eingeführt werden kann, wenn ein Gremium von ca. 20 Menschen das so beschließen kann und dies schließlich durch einen Zentralkonferenzbeschluss endgültig bestätigt werden wird, ohne in auch nur einer Ortsgemeinde per Mitgliederbefragung zu prüfen, ob es denn dafür tatsächlich eine Mehrheit gibt, dann muss es doch wohl auf der anderen Seite möglich sein, zu sagen – und dies geschieht, wie Du weißt, durch einen mühevollen Abstimmungsprozess, in dem eine deutliche Mehrheit erreicht werden muss: Wir wollen das bisherige Eheverständnis bewahren. Dafür sollten wir uns nun wirklich nicht rechtfertigen müssen. Von denen, die die Dinge anders sehen, fordern wir Konservativen das auch nicht ein, sondern nehmen es als gegeben hin.
      Wenn wir uns gegenseitig die Freiheit zugestehen, die Dinge verschieden zu sehen, und wenn wir auch zulassen, dass nicht alle Gemeinden der EmK (mehrheitlich) gleich denken und glauben – dies ist ja im übrigen schon lange so, wie Du aus Deiner Zeit als Superintendent sehr gut weißt – dann können wir uns gegenseitig stehen lassen, weiterhin im Gespräch bleiben und – der Herr möge es schenken! – uns gegenseitig da und dort immer wieder tatsächlich als eine Bereicherung sehen und erleben.
      Ich bin voll und ganz mit Dir einig, dass „das eine Evangelium“ weiterhin im Zentrum unseres gemeinsamen Auftrags steht und insofern eine „Verpflichtung für uns alle“ (Lothar Schieck) ist. Ich habe das Büchlein von Lothar Schieck nach seiner Erscheinung sogleich mit Gewinn und erneuter Dankbarkeit für sein Wirken gelesen – und danke auch Dir dafür, dass Du den Anstoß zur Herausgabe des Buches gegeben und bei der Auswahl der Texte mitgeholfen hast.
      Mit brüderlichem Gruß aus Deiner alten Heimat! Andreas Hertig

  4. Lieber Andreas,
    wenn wir beide „Geschenkte Gerechtigkeit“ (L. Schieck) gelesen haben, dann auch: „Wenn das Evangelium die gute Kunde ist, dass Gott mich in Christus als sein Gegenüber haben will, darf es nicht zugleich Glaube an eine bestimmte Art von Weltbild, Ethik oder auch Glaube an einen Gott sein, den man auch unabhängig von Christus kennen könnte und verpflichtet bliebe. Denn ‚an Gott in Christus zerbrechen alle vergänglichen Gottes- und Menschenbilder'“ (S. 26) Und S. 33: „Dies eine Evangelium nimmt uns alle in die Pflicht. Wo es nicht mehr eins ist, sondern ein Vielerlei wird, ist es nicht mehr das Evangelium. Unnötig hinzuzufügen, dass solches Vielerlei uns gegenseitig auch nicht mehr verpflichten kann.“
    Ein Vielerlei wird das Evangelium immer dann, wenn der Mensch, Empfänger des Evangeliums (!), Bedingungen aller Art erfüllen muss, bevor er
    würdig befunden wird, das Evangelium zu empfangen.
    Übrigens geht es nicht um das Eheverständnis im Streit um Homosexualität. Es geht um die Anerkennung der Tatsache, dass Homosexualität ein Teil der Persönlichkeit ist, ein Habitus, der weder geleugnet noch durch Ausgrenzung bestraft werden darf, will man dem Menschen wirklich in Anerkennung seiner Persönlichkeit begegnen, wie wir es selbst für uns erwarten, ja einfordern dürfen. Dass alle Kirchen in dieser Frage Schuld auf sich geladen haben, sollten wir als Verpflichtung verstehen, nicht nur die Veränderung der KO zu beschließen, sondern viel mehr als das, nämlich eine vom Evangelium gebotene Gesinnung zu gewinnen, die Kategorien wie liberal oder konservativ nie zum Erkennungsmerkmal einer wie auch immer organisierten Gruppe von Gemeinden nötig hat.
    In Verbundenheit
    Herbert Uhlmann

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